§ 1 Allgemeines, Nachweis Unternehmereigenschaft, Vertragssprache
1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und uns, der dilohver GmbH – c/o DILOH/SPACE, Hochstraße 21- 23, 82024 Taufkirchen (nachfolgend „DILOH/SPACE, wir oder uns“) über unsere Internetseite unter (www.diloh-space.de) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Informationen zu uns erhalten Sie hier.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn DILOH/SPACE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn DILOH/SPACE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(5) Wir können vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(6) Der Kunde sichert zu, dass er in Deutschland ansässig sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.
(7) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Kunden. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Angebote von DILOH/SPACE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen kein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar, sondern gelten für den Kunden als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an DILOH/SPACE zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Leistung dar.
Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch Ausfüllung und Unterzeichnung des Miet- und Auftragsformulars unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung angenommen haben.
Das Miet- und Auftragsformular enthält insbesondere folgende Angaben:
– Höhe der Mietkaution
– Monatliche Gesamtmiete
– Stellplatz (ja/nein)
– Möblierung (ja/nein)
– sonstige Zusatzleistungen.
(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist das zwischen den Parteien geschlossene Miet- und Auftragsformular einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.
(4) Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
§ 3 Speicherung des Vertragstextes
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Leistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden unmittelbar vor Ort übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt, alternativ kann der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter www.diloh-space.de/agb einsehen und herunterladen. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
§ 4 Leistungsangebot
(1) DILOH/SPACE stellt moderne Office-, Workspace- und Infrastrukturleistungen bereit. Im Einzelnen stellen wir nachfolgende Leistungen zur Verfügung:
a) ver.space Vermietung bestimmter, fest zugewiesener Arbeitsplätze
b) ver.lab Vermietung von Einzelbüros möbliert oder unmöbliert
c) ver.collective Virtuelles Büro, Firmenadresse
d) optionale Buchungen stunden- bzw. tageweise Nutzung von Schreibtischen und Konferenzräumen.
(2) Die überlassenen Büros, Arbeitsplätze und sonstigen Flächen dürfen ausschließlich zu Büro- und Verwaltungszwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu Lager-, Produktions-, Verkaufs-, Versand- oder Logistikzwecken ist unzulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die Vermietung der Büros oder Arbeitsplätze erfolgt grundsätzlich unmöbliert, sofern nicht im Miet- und Auftragsformular ausdrücklich eine Möblierung vereinbart wurde.
Wird eine Möblierung gebucht, kann diese insbesondere folgende Gegenstände umfassen:
• Schreibtisch
• Bürostuhl
• Monitore
• Rollcontainer
Art und Umfang der Möblierung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung im Miet- und Auftragsformular.
(4) Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, über (1) hinausgehende zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, wie bspw. die kostenpflichtige postalische Weiterleitung der Post, die Bestellung von Catering und Getränken, für die wir eine zusätzliche Vergütung erhalten. Hierüber vereinbart DILOH/SPACE mit dem Kunden eine separate vertragliche Vereinbarung.
(5) Der Kunde hat bei der in § 4 (1) lit. a) genannten Leistung zudem Anspruch auf die Nutzung von DILOH/SPACE festgeleten Konferenzräumen für einen Zeitraum von 2 Stunden. Nutzt der Kunde dieses Zeitkontingent im jeweiligen Kalendermonat nicht, entfällt der Nutzungsanspruch. Benötigt der Kunde monatlich mehr als 2 Stunden, so kann der Kunde Zusatzstunden über das von DILOH/SPACE bereitgestellte Tool oder unmittelbar vor Ort buchen; eine gesonderte Vertragsänderung ist hierfür nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Preisliste.
(6) DILOH/SPACE stellt dem Kunden im Rahmen der Infrastrukturleistungen einen Internetzugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie oder unterbrechungsfreie Internetverbindung besteht nicht. DILOH/SPACE übernimmt keine Haftung für Datenverlust, Netzwerkstörungen oder Einschränkungen der Internetverfügbarkeit.
(7) Die Öffnungszeiten von DILOH/SPACE sind von 09:00 Uhr bis 16.00 Uhr, außer freitags von 09:00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die jeweiligen Öffnungszeiten kann der Kunde jederzeit unter www.diloh-space.de/kontakt abrufen und die Preise gegenüber DILOH/SPACE anfragen.
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung/Verlängerung/Annahmeverzug
(1) Die Dauer des Mietverhältnisses sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen DILOH/SPACE und dem Kunden. Unsere Leistungen können stunden- bzw. tageweise oder monatlich mit einer festen Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Für die Leistungen nach § 4 (1) lit. a) bis lit. c) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 (sechs) Monaten, beginnend ab dem im Miet- und Buchungsauftrag gennanten Datum.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Mietverhältnis jeweils automatisch um weitere 6 (sechs) Monate, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Auch im Falle einer Verlängerung des Mietverhältnisses gilt die Mietanpassungsregelung gemäß § 6 Absatz (4).
(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde trotz für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht,
b) der Kunde trotz vorheriger Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung schuldhaft verstößt und die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Verstöße unzumutbar ist,
c) der Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder
d) besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen uns eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Mitwirkungspflichten seitens des Kunden sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§6 Miete und Vergütung
(1) Die Vergütung für die von DILOH/SPACE angebotenen Leistungen richtet sich danach, ob der Kunde Leistungen im Rahmen eines laufenden Mietverhältnisses oder im Rahmen einer einzelnen bzw. kurzfristigen Buchung in Anspruch nimmt.
Für Mietverhältnisse gelten die Regelungen in Abschnitt A, für kurzfristige Buchungen die Regelungen in Abschnitt B dieses Paragraphen.
Abschnitt A – Mietverhältnisse
(2) Die vom Kunden zu zahlende monatliche Miete für den jeweiligen Mietgegenstand nach § 4 (1) ergibt sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Miet- und Auftragsformular. Es handelt sich dabei um eine pauschale Nettomiete zzgl. MwSt., in der die Kosten für die Miete, den Strom, die Nebenkosten (auch sonstige Betriebskosten) sowie der Internetzugang enthalten sind.
(3) Die Größe des jeweiligen Mietgegenstandes ist dem Kunden bekannt. Für die Richtigkeit von im Miet- und Auftragsformular enthaltenen m²-Angaben übernimmt DILOH/SPACE keine Haftung.
(4) Die vereinbarte Bruttomiete erhöht sich erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses und danach jeweils nach Ablauf weiterer zwölf Monate automatisch um 2 % der zuletzt geschuldeten Bruttomiete. Die angepasste Miete gilt jeweils ab dem ersten Tag des auf den Anpassungszeitpunkt folgenden Monats als vereinbart, ohne dass es einer gesonderten Vertragsänderung bedarf. DILOH/SPACE kann den Kunden über die jeweilige Mietanpassung informieren.
(5) Der Kunde kann nur mit Ansprüchen gegenüber der Miete und den Nebenkosten aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Ansprüche oder das Zurückbehaltungsrecht entweder rechtskräftig festgestellt oder von DILOH/SPACE nicht bestritten sind.
(6) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
Abschnitt B – Buchungen und kurzfristige Leistungen
(7) Die vereinbarte Vergütung ist nach der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail beim Kunden sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig und muss spätestens vor der Inanspruchnahme der Leistung vom Kunden bezahlt werden. Für den Fall, dass die Rechnung bei Fälligkeit nicht gezahlt wird, behält sich DILOH/SPACE den Rücktritt vom Vertrag vor.
(8) Die Zahlung für die Buchung eines Konferenzraums (vgl. § 4 Absatz (5)) hat bis zum Buchungstag oder vor Ort mit Kreditkarte oder EC-Karte zu erfolgen. Erfolgt keine Zahlung durch den Kunden, kann der Kunde den Konferenzraum nicht nutzen.
(9) DILOH/SPACE verlangt in nachfolgendem Fall eine angemessene Entschädigung und pauschaliert seinen Entschädigungsanspruch wie folgt:
• 70 % des vereinbarten Buchungspreises für den Konferenzraum bei Nichterscheinen des Kunden am Tag der Buchung oder unterlassener Absage 24 Stunden vor der Buchung,
wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass DILOH/SPACE ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
§ 7 Mietsicherheit (Kaution)
(1) DILOH/SPACE verlangt vor Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe einer Nettomonatsmiete gemäß Miet- und Buchungsauftrag.
(2) DILOH/SPACE ist weder verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen noch die Mietkaution zugunsten des Kunden zu verzinsen.
(3) DILOH/SPACE ist berechtigt, sich aus der Mietsicherheit wegen aller Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis einschließlich seiner Beendigung zu befriedigen, soweit und sobald die mieterseitigen Verpflichtungen nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt werden.
(4) Hat sich DILOH/SPACE während der Laufzeit des Mietvertrags berechtigt aus der Sicherheit befriedigt, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, die Mietsicherheit entsprechend wieder aufzufüllen.
(5) Nach beanstandungsfreier Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt die Rückzahlung der Kaution innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses, regelmäßig innerhalb von bis zu drei Monaten, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
§ 8 Zusätzliche Kosten
(1) Über die nach § 6 vereinbarte Miete hinaus trägt der Kunde zusätzliche Kosten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Diese zusätzlichen Kosten beziehen sich ausschließlich auf optionale Zusatzleistungen, für die DILOH/SPACE keine Nebenkostenabrechnung erstellt.
(2) Zusätzliche Kosten im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Kosten für optionale Zusatzleistungen oder gesondert buchbare Leistungen, die nicht in der monatlichen Bruttomiete enthalten sind. Hierzu zählen beispielsweise:
• Gebühren für die Nutzung eines separaten Stellplatzes (Parkplatz),
• zusätzliche Nutzungszeiten von Konferenzräumen,
• stunden- oder tageweise Nutzung von Arbeitsplätzen,
• Catering- und Getränkeservices,
• Postweiterleitung oder sonstige vereinbarte Serviceleistungen.
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste von DILOH/SPACE.
(3) Zusätzliche Kosten nach Absatz (2) entstehen insbesondere dann, wenn der Kunde entsprechende Zusatzleistungen bucht, gesondert vereinbart oder über die im Miet- und Auftragsformular enthaltenen Leistungen hinaus tatsächlich in Anspruch nimmt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden/Änderungen an dem Mietgegenstand
(1) DILOH/SPACE übt innerhalb der gesamten Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Den Anweisungen von DILOH/SPACE oder deren Beauftragten ist Folge zu leisten, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs, der Sicherheit oder der Ordnung erforderlich ist.
(2) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Kunde wird die Pflege- und Gebrauchsanweisungen von DILOH/SPACE, insbesondere die in der überlassenen Dokumentation enthaltenen Hinweise bzw. der Haus- und Küchenordnung, im Rahmen des Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
(3) Der Kunde oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine Verkehrssicherheit der Mietsache eingehalten ist. Der Kunde hat auftretende Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.
(4) Änderungen und Anbauten an der Mietsache bzw. der Einrichtung der gemieteten Räume durch den Kunden sind nicht statthaft und bedürfen der vorhergehenden Zustimmung von DILOH/SPACE. Gas- und Elektrogeräte dürfen nur in dem Umfang an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden, als die vorgesehene Belastung, über die sich der Kunde vorher zu informieren hat, nicht überschritten wird und es sich um zugelassene Elektrogeräte handelt. Weitere Geräte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von DILOH/SPACE angeschlossen werden. In diesem Falle hat der Kunde die Kosten für die erforderliche Änderung des Netzes zu tragen. Nicht erlaubt ist der Anschluss von privaten Koch- oder Gasgeräten. Die Küchennutzung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Hausordnung.
(5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Kunde, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die Mietsache auf seine Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
(6) Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Kommt der Kunde trotz Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, sind wir insoweit von unseren Verpflichtungen befreit, soweit die Einhaltung der nichterfüllten Pflicht Voraussetzung für die Leistungserbringung durch uns ist. Wir können außerdem hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
(7) Sind wir der Auffassung, dass der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht vertragsgemäß erbringt, werden wir den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen und dem Kunden eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Mitwirkungsleistung setzen, gegebenenfalls werden wir den Kunden auf etwaige nachteilige Folgen der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistung im Rahmen der Nachfristsetzung hinweisen. Solange Mitwirkungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, sind wir für sich daraus ergebende Leistungsstörungen nicht verantwortlich.
Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungsleistungen uns entstehender Mehraufwand können wir gesondert in Rechnung stellen. Gegebenenfalls weitergehende Ansprüche von uns bleiben unberührt.
§10 Postservice- und Paketannahme
(1) Sofern der Kunde die Geschäftsadresse von DILOH/SPACE als Unternehmens- oder Zustelladresse nutzt oder einen Postservice vereinbart, hat der Kunde sicherzustellen, dass sämtliche Impressums- und Registerangaben vollständig und korrekt erfolgen. Der Kunde hat dabei den Zusatz „c/o DILOH/SPACE“ zu verwenden, sofern dies rechtlich oder organisatorisch erforderlich ist. Für fehlerhafte oder fehlende Angaben haftet der Kunde.
(2) DILOH/SPACE betreibt ein Co-Office- und Workspace-Konzept, das auf kreatives Arbeiten, Unternehmensfokus und produktive Zusammenarbeit ausgerichtet ist. Eine Paketannahme gehört grundsätzlich nicht zu den von DILOH/SPACE angebotenen Leistungen.
(3) Nimmt DILOH/SPACE ausnahmsweise Pakete für den Kunden an, fällt hierfür eine Servicegebühr in Höhe von EUR 5,00 (zzgl. MwSt.) pro Paket an.
(4) Pakete sind innerhalb von 7 Kalendertagen vom Kunden abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Lagergebühr in Höhe von EUR 1,00 pro Kalendertag (zzgl. MwSt.) berechnet.
(5) DILOH/SPACE behält sich ausdrücklich vor, die Annahme von Paketen abzulehnen oder Begrenzungen bei der Paketannahme festzulegen.
(6) Soweit ein Kunde die Geschäftsadresse von DILOH/SPACE als Unternehmens- oder Zustelladresse nutzt, gilt jede an diese Adresse eingehende Sendung – einschließlich behördlicher und gerichtlicher Schreiben – als dem Kunden zugegangen, sobald diese bei DILOH/SPACE eingegangen ist. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er regelmäßig Zugriff auf seine Post erhält.
§ 11 Bauliche Veränderungen durch den Kunden
(1) Bauliche Veränderungen innerhalb des Mietgegenstandes und die Installation etwa für den Geschäftsbetrieb des Kunden erforderlicher Zusatzeinrichtungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von DILOH/SPACE, dem der Kunde vorab geeignete Pläne hierüber vorzulegen hat. Ihre Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den vom Kunden durchgeführten Baumaßnahmen entstehen, und hat DILOH/SPACE insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(2) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Kunde den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (siehe zur Rückgabe im Einzelnen § 13).
§ 12 Versicherung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Der Kunde ist verpflichtet, den Nachweis über das Bestehen der erforderlichen Betriebshaftpflichtversicherung spätestens binnen vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung unaufgefordert vorzulegen. DILOH/SPACE ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit jederzeit einen aktuellen Versicherungsnachweis zu verlangen.
§ 13 Betreten des Mietgegenstands (Mieträume)
DILOH/SPACE bzw. dessen Beauftragten und Bevollmächtigten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes zu angemessener Geschäftszeit des Kunden nach vorheriger Anmeldung frei. Für Gefahrenfälle ist DILOH/SPACE jederzeitiger Zutritt zu ermöglichen.
§ 14 Untervermietung
(1) Die Untervermietung ist grundsätzlich nicht erwünscht und ist ausdrücklich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DILOH/SPACE zulässig. Ein Anspruch des Kunden auf Erteilung der Zustimmung besteht hingegen nicht.
Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen werden, wenn in der Person oder dem Verhalten des Untermieters Gründe vorliegen, die DILOH/SPACE zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen würden, falls diese Gründe in der Person oder dem Verhalten des Kunden vorlägen.
(2) Bei unbefugter Untervermietung kann DILOH/SPACE verlangen, dass der Kunde, so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb einer Monatsfrist, das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht dies nicht, kann DILOH/SPACE das Hauptmietverhältnis fristlos kündigen.
(3) DILOH/SPACE ist berechtigt, seine Zustimmung zur Untervermietung von der Vereinbarung eines monatlichen Untermietzuschlages von bis zu 50 % der monatlichen Miete gemäß § 6 (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) ab Beginn der Untervermietung abhängig zu machen.
(4) Im Falle einer Untervermietung haftet der Kunde für alle Handlungen oder Unterlassungen des Untermieters ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden.
(5) Als Untervermietung gilt auch jede sonstige nicht nur vorübergehende Gebrauchsüberlassung.
§ 15 Schlüssel und Codekarten
(1) Der Kunde erhält bei Übergabe mindestens eine bis max. zwei Türchips.
(2) Diese sind bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Geschieht dies trotz Mahnung nicht, ist DILOH/SPACE berechtigt, die entsprechenden Schlösser und Schließanlagen auf Kosten des Kunden auszutauschen.
(3) DILOH/SPACE ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen Türchips zu sperren oder Zugangsberechtigungen anzupassen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Türchips nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
(4) Jeder Verlust eines Schlüssels/einer Codekarte ist DILOH/SPACE unverzüglich zu melden.
(5) Für jeden durch Verschulden des Kunden abhandengekommenen Türchip (insbesondere Generalschlüssel zu einer zentralen Schließanlage verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer pauschalierten Vertragsstrafe in Höhe von
1. EUR 100,00 für einen Türchip
2. EUR 1.000,00 für einen Generalschlüssel
(6) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (bspw. Kosten des Austauschs der gesamten Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist) bleibt DILOH/SPACE vorbehalten. Die pauschalierte Vertragsstrafe wird jedoch auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 16 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Kunde ist verpflichtet, DILOH/SPACE den Mietgegenstand bei Beendigung der Mietzeit vollständig geräumt und gereinigt (wobei die Mieträume besenrein und die Innenfenster gereinigt sein müssen) mit sämtlichen Schlüsseln – auch vom Mieter selbst beschafften – bzw. Codekarten zurückzugeben.
(2) Einrichtungen jeder Art (insbesondere eigenes Mobiliar), mit denen der Kunde die Mietsache versehen hat, sind bis zum Ende der Mietzeit zu entfernen und die Mieträume in den früheren Zustand zu versetzen, es sei denn, dass vorher eine abweichende Vereinbarung mit DILOH/SPACE getroffen worden ist. Eventuelle Rückbauten müssen einwandfrei und fachgerecht ausgeführt werden. Im Hinblick auf vom Kunden vorgenommene bauliche Veränderungen wird auf die Vereinbarungen unter § 9 verwiesen.
(3) Der Kunde hat bei Beendigung des Mietverhältnisses in den ausschließlich vom Kunden genutzten Räumen/Flächen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten fachlich durchführen zu lassen, soweit diese auf Grund des Abnutzungsgrades der Mietsache erforderlich sind. Eine solche Verpflichtung besteht nicht, wenn der Kunde die Mietsache selbst nicht in renoviertem Zustand übernommen hatte.
(4) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht bis zum Ende der Mietzeit nach, so hat DILOH/SPACE dem Kunden eine angemessene Frist bis einen Monat nach Mietende zu setzen und ist, falls diese fruchtlos verstreicht, berechtigt, auf Kosten des Kunden Einbauten, Mängel oder Schäden zu beseitigen und die Mieträume renovieren und reinigen zu lassen.
(5) Werden die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit nicht zurückgegeben, ist der Kunde verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete weiter zu zahlen. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mieträume nach Beendigung fort, gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Außerdem hat der Kunde jeden Schaden zu ersetzen, der durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Mieträume entstanden ist. Dasselbe gilt, wenn die Mieträume nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Als Zeitpunkt der Rückgabe wird dann der Tag angenommen, an dem der vertragsgemäße Zustand hergestellt ist.
§ 17 Behinderung und Höhere Gewalt
(1) Sieht sich DILOH/SPACE in der Durchführung des Vertrages durch Umstände gleich welcher Art behindert, wird DILOH/SPACE den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sind die behindernden Umstände von DILOH/SPACE nicht zu vertreten, werden sich die Vertragsparteien über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Leistungen verständigen. Kommt eine Einigung hierüber nicht zustande oder dauert die Behinderung länger als einen angemessenen Zeitraum an, ist der Kunde berechtigt, von der betroffenen Leistung zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich über den Eintritt und den Wegfall der höheren Gewalt informieren und sich nach besten Kräften bemühen, deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
(3) Dauert die höhere Gewalt länger als drei Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, von den hiervon betroffenen Leistungen oder Buchungen zurückzutreten.
(4) Eine Haftung von DILOH/SPACE für Verzögerungen oder Ausfälle von Leistungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
§ 18 Haftung
(1) DILOH/SPACE haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DILOH/SPACE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal nach Zusagendeckung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit eine Garantie übernommen wurde.
(4) Für vom Kunden eingebrachte Gegenstände, Daten oder Unterlagen übernimmt DILOH/SPACE keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 19 Instandhaltung, Mängel und technische Infrastruktur
(1) DILOH/SPACE veranlasst auf eigene Kosten, soweit diese nicht durch den Kunden verursacht wurden, die Instandhaltung und Instandsetzung der Gemeinschaftsanlagen und Gemeinschaftsflächen sowie der gemeinschaftlichen technischen Anlagen und Einrichtungen, einschließlich der Ersetzung defekter Tür- und Fensterscheiben und -beschläge in den nicht ausschließlich der Nutzung eines Kunden dienenden Räumen. Etwaige Erneuerungen von Gemeinschaftsanlagen, Gemeinschaftsflächen sowie gemeinschaftlichen technischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt DILOH/SPACE ebenfalls auf eigene Kosten.
(2) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des Mietgegenstandes hat der Kunde nur dann, wenn DILOH/SPACE den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat oder DILOH/SPACE mit der Mängelbeseitigung vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug gerät.
(3) Die Beschränkung oder der Ausschluss der Haftung von DILOH/SPACE gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit haftet DILOH/SPACE uneingeschränkt bei Vorsatz und Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen).
(4) Alle Schönheitsreparaturen innerhalb der ausschließlich vom Kunden genutzten Räume führt der Kunde auf seine Kosten aus, desgleichen die Wartung, die Instandhaltung und Instandsetzung dieser Räume und sämtlicher innerhalb dieser Räume gelegener Anlagen, Einrichtungen und Installationen einschließlich der Zu- und Ableitungen zu den Ver- und Entsorgungsanlagen von/bis zu den Hauptsträngen, der Rollläden, der Fensterrahmen und der diese Räume abschließenden Türen, soweit nicht Dach und Fach betroffen.
(5) Defekte Fensterscheiben an den ausschließlich der Nutzung des Kunden dienenden Räumen ersetzt der Kunde, es sei denn, der Defekt ist von DILOH/SPACE zu vertreten.
(6) Vor Aufstellung schwergewichtiger Geräte (Maschinen, Geldschränke etc.) hat sich der Kunde über die Zulässigkeit der Belastung der Geschossdecken bei DILOH/SPACE zu erkundigen. Die zulässige Belastung darf nicht überschritten werden. Wird sie doch überschritten, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden und ist verpflichtet, DILOH/SPACE von etwa deswegen bestehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
(7) Für jede Beschädigung innerhalb des Mietgegenstandes ist der Kunde verantwortlich, auch wenn die Beschädigung von seinen Angehörigen, Angestellten, Mitarbeitern, Untermietern, Besuchern, Lieferanten und Handwerkern verursacht ist.
(8) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(9) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. DILOH/SPACE haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetverbindung.
§ 20 Vertraulichkeit
(1) Soweit sich die Vertragsparteien Geschäftsgeheimnisse zur Erfüllung des Vertragszwecks zur Verfügung stellen, verpflichtet sich jede Partei, alle ihr indirekt oder direkt zur Kenntnis gekommenen Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt strikt vertraulich zu behandeln und diese nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Die Geschäftsgeheimnisse dürfen nur gegenüber denjenigen Personen offengelegt werden, die Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen und die offenlegende Partei wird ihnen die in §20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Geheimhaltungsbestimmungen auferlegen. Jede der Vertragsparteien wird den Verlust oder unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitteilen. Dies gilt auch bei Raub, Einbruch, Diebstahl und ähnlichen Vorkommnissen.
(3) Jede Partei wird nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse ergreifen, und sie durch angemessene und geeignete Geheimhaltungs- und Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Missbrauch Dritter und vor Verlust sichern und es unterlassen, die Geschäftsgeheimnisse selbst oder durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten.
(4) Verstößt eine Partei gegen die sich aus (1) und (2) ergebende Verpflichtung und hat sie diesen Verstoß zu vertreten, verwirkt sie eine Vertragsstrafe, die von der anderen Partei im Einzelfall nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen und im Streitfall von dem örtlich zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.
Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche, die aus der gleichen Pflichtverletzung resultieren, anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.
§ 21 Datenschutz
(1) Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
(2) Darüber hinaus verwenden wir personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
(4) Wir sind berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.
(5) Wir werden im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
(6) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
§ 22 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Die hier verfassten AGB sind vollständig und abschließend. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, wobei § 2 Absatz 3 Satz 4 dieser AGB-Anwendung findet. Einseitige empfangsbedürftige Erklärungen oder Anzeigen des Kunden bedürfen nur der Textform, es sei denn, dass das jeweils maßgebliche Recht für den Einzelfall eine strengere Form vorschreibt.
(2) Anlagen, Zusatzvereinbarungen und Hausordnungen gelten als wesentliche Bestandteile des Mietvertrages, auch wenn sie nicht mit diesem körperlich verbunden sind. Den Mietparteien sind die besonderen, gesetzlichen Schriftformerfordernisse des BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun und den Mietvertrag nicht unter Berufung auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform vorzeitig zu kündigen. Dies gilt nicht nur für den Abschluss des Ursprungs-/Hauptvertrages, sondern auch für Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen.
(3) Soweit in diesem Vertrag für Erklärungen eine Schriftform vorgesehen ist, ist damit grundsätzlich die Schriftform im Sinne des § 126 BGB gemeint, wobei diese nicht durch die elektronische Form gemäß § 126a BGB oder Textform gemäß § 126b BGB bzw. telekommunikative Übermittlung gemäß § 127 Absatz 2 BGB ersetzt werden kann. Soweit solche Erklärungen binnen einer bestimmten Frist erfolgen müssen, kommt es grundsätzlich auf den Zugang an. Für die Wahrung der Frist ist jedoch der Zugang durch telekommunikative Übermittlung gemäß § 127 Absatz 2 BGB (z.B. Übermittlung eines unterschriebenen Scans per E-Mail oder Fax) ausreichend, wobei das Originaldokument binnen angemessener Frist nachzureichen ist. Die elektronische Form gemäß § 126a BGB, die Textform gemäß § 126b BGB und/oder die telekommunikative Übermittlung gemäß § 127 Absatz 2 BGB ist jedoch ausreichend für solche Erklärungen, die weder direkt den Bestand noch die Verlängerung (z.B. Kündigung, Ausübung von etwaigen Optionsrechten) oder den Inhalt des Mietverhältnisses (Vertragsänderungen) betreffen, insbesondere sind diese Formen daher zulässig für Mahnungen und Zustimmungserklärungen der Parteien nach diesem Vertrag.
(4) Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch DILOH/SPACE aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Taufkirchen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine von den Parteien bei dessen Abschluss nicht bedachte Lücke aufweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt das Gesetz, sofern die Lücke nicht durch ergänzende Vertragsauslegung gem. §§ 133, 157 BGB geschlossen werden kann. Beide Parteien sind verpflichtet, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen und die Lücke mit einer Bestimmung zu schließen, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrags Gewollten in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
§ 24 Weitere Vereinbarungen
(1) Die innerhalb der ausschließlich vom Kunden genutzten Mietflächen bestehende allgemeine Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Der Kunde stellt DILOH/SPACE von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht frei.
(2) Mehrere Personen als Mieter ermächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller das Mietverhältnis betreffenden Erklärungen. Diese Vollmacht ist erteilt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB. Sie ist unwiderruflich.
Wir sind für Sie da!
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Professionelle Datenschutzberatung und -betreuung
Spezialisierte Beratung für Gewerbeversicherungen
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