Gründung 5 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft 4. Oktober 2026

Pflichten der GmbH nach der Gründung: Transparenzregister, Bundesanzeiger, Steuertermine

Nach der Eintragung ins Handelsregister beginnt die laufende Arbeit. Hier finden GmbH und UG die wichtigsten Pflichten im ersten Jahr als Kalender und Checkliste.

01

Sofort nach der Gründung

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Das Finanzamt erwartet ihn elektronisch über ELSTER, in der Regel innerhalb eines Monats nach der Gründung. Danach erhalten Sie Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

  • Gewerbeanmeldung

    Falls noch nicht erfolgt, beim Gewerbeamt der Gemeinde. Gewerbeanmeldung mit Geschäftsadresse

  • Geschäftskonto

    Wird oft schon für die Einzahlung des Stammkapitals eröffnet. Geschäftskonto eröffnen

  • Transparenzregister

    Wirtschaftlich Berechtigte müssen aktiv gemeldet werden, eine automatische Übernahme aus dem Handelsregister gibt es nicht mehr.

  • Weitere Anmeldungen

    Berufsgenossenschaft, IHK, bei Beschäftigten Sozialversicherung und Lohnsteuer.

02

Der Steuerkalender im Überblick

TerminPflichtHinweis
10. des FolgemonatsUmsatzsteuer-VoranmeldungMonatlich oder vierteljährlich, für Neugründer gelten Sonderregeln
15.2., 15.5., 15.8., 15.11.Gewerbesteuer-VorauszahlungFestsetzung durch die Gemeinde
10.3., 10.6., 10.9., 10.12.Körperschaftsteuer-VorauszahlungFestsetzung durch das Finanzamt
Ende des GeschäftsjahresJahresabschluss aufstellenBilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Spätestens 12 Monate nach dem StichtagJahresabschluss offenlegenBeim Betreiber des Bundesanzeigers
Jährlich nach AufforderungIHK-BeitragBescheid der IHK, im ersten Jahr oft Erleichterungen

Die Termine gelten für Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Zahlungen sollten rechtzeitig eingehen, bei Überweisung gilt bei Fristen eine Schonfrist von drei Tagen.

03

Jahresabschluss und Bundesanzeiger

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen ihren Jahresabschluss beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einreichen, spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Kleine Gesellschaften dürfen Erleichterungen nutzen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren, das ab 2.500 € beginnen kann.

Frühzeitig einplanen.

Die Offenlegung folgt dem Jahresabschluss. Beauftragen Sie Ihre Steuerberatung rechtzeitig vor Fristablauf, sonst bleibt zu wenig Zeit.

04

Transparenzregister

Jede GmbH und UG muss ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister mitteilen. Das sind natürliche Personen, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf andere Weise Kontrolle ausüben. Ändert sich etwas, muss die Meldung angepasst werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

05

Checkliste für das erste Jahr

Zum Abhaken
Steuerliche ErfassungGewerbeanmeldungGeschäftskontoTransparenzregisterBuchführung einrichtenVorauszahlungen planenJahresabschlussOffenlegung
FAQ

Häufige Fragen

Wann muss ich den Jahresabschluss einreichen?

Spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Bundesanzeigers. Kleine Gesellschaften nutzen dafür Erleichterungen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegung versäume?

Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Ordnungsgeld beginnt in der Regel bei 2.500 €.

Muss ich das Transparenzregister selbst pflegen?

Ja. Die Gesellschaft muss ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst mitteilen und Änderungen nachtragen.

Gelten die Termine für jedes Unternehmen gleich?

Das ist eine Übersicht. Welche Fristen für Sie gelten, hängt von Rechtsform, Umsatz und Geschäftsjahr ab. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall klären Sie die Details mit Notar, Steuerberatung oder Anwaltschaft.

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