Sitzverlegung einer GmbH: Ablauf, Kosten, Muster
Eine GmbH zieht um: Muss dafür der Sitz verlegt werden, oder genügt eine neue Geschäftsanschrift? Hier finden Sie den Ablauf, die typischen Kosten und einen Muster-Beschluss zum Anpassen.
Satzungssitz oder nur Geschäftsanschrift?
Bevor Sie einen Notartermin machen, klären Sie, was sich eigentlich ändert. Satzungssitz und Geschäftsanschrift sind zwei verschiedene Dinge.
- Ort in Deutschland, der im Gesellschaftsvertrag steht
- bestimmt unter anderem das zuständige Registergericht
- Änderung = Satzungsänderung mit Beschluss und Notar
- genaue Adresse mit Straße und Hausnummer
- wird im Handelsregister eingetragen
- Umzug im selben Ort: Anmeldung der neuen Anschrift genügt
Ziehen Sie nur innerhalb derselben Gemeinde um, ändert sich meist nur die Geschäftsanschrift. Dann brauchen Sie keine Satzungsänderung, in der Regel genügt die Anmeldung der neuen Anschrift zum Handelsregister durch die Geschäftsführung. Wechselt der Ort, der in der Satzung steht, handelt es sich um eine Sitzverlegung mit Satzungsänderung.
Ablauf einer Sitzverlegung in sechs Schritten
- 1Neue Adresse klären
Ohne tatsächlich nutzbare Anschrift am neuen Ort geht es nicht. Das kann ein Büro, ein Coworking-Platz oder eine Firmenadresse mit Postservice sein.
- 2Gesellschafterbeschluss
Die Verlegung ändert die Satzung. Dafür braucht es einen Beschluss der Gesellschafter, üblicherweise mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 53 Abs. 2 GmbHG), sofern die Satzung nichts anderes regelt. Der Beschluss wird notariell beurkundet.
- 3Anmeldung zum Handelsregister
Die Geschäftsführung meldet die Änderung elektronisch über den Notar an. Das Gericht des bisherigen Sitzes prüft und gibt die Akte an das Gericht des neuen Sitzes ab.
- 4Eintragung
Erst mit der Eintragung im Handelsregister wird die Satzungsänderung wirksam (§ 54 Abs. 3 GmbHG).
Planen Sie einige Wochen ein - 5Weitere Stellen informieren
Gewerbe am alten Ort abmelden und am neuen Ort anmelden, dazu Finanzamt, Bank, Krankenkassen, Versicherungen, Kunden und Lieferanten. Wechselt das Finanzamt, bekommen Sie eine neue Steuernummer.
- 6Geschäftsdokumente anpassen
Briefbogen, Rechnungsvorlagen, Website-Impressum, E-Mail-Signatur, Visitenkarten und Online-Profile. Auf Geschäftsbriefen müssen Sitz und Registergericht stehen (§ 35a GmbHG), beides kann sich mit der Verlegung ändern.
Was kostet eine Sitzverlegung?
Die Kosten bestehen aus den Notargebühren für Beschluss und Anmeldung sowie den Gebühren des Handelsregisters. Beides richtet sich nach dem Gesetz und hängt vom Stammkapital ab.
Bei einer kleinen GmbH erfahrungsgemäß im niedrigen bis mittleren dreistelligen Eurobereich.
Keine Satzungsänderung, in der Regel nur die Anmeldung der neuen Anschrift.
Einen verbindlichen Betrag nennt Ihnen der Notar vorab.
Steuerlich: Der Satzungssitz allein entscheidet nicht
Die Gewerbesteuer fällt dort an, wo sich eine Betriebsstätte befindet, und die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach dem Ort der Geschäftsleitung. Wer nur den Satzungssitz in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz verlegt, die Geschäftsleitung aber am alten Ort belässt, spart damit in der Regel keine Steuer und riskiert Rückfragen.
Ab 2027 gilt außerdem bundesweit ein Mindesthebesatz von 280 %. Gemeinden, die bisher darunter liegen, müssen anheben. Wer wegen eines niedrigen Hebesatzes umziehen will, sollte mit den Sätzen ab 2027 rechnen.
Klären Sie die steuerlichen Folgen vor dem Beschluss mit Ihrer Steuerberatung.
Hebesätze im Landkreis München vergleichen29 Gemeinden mit Rechner, heute 230 bis 360 %Gewerbesteuer ab 2027Was der Mindesthebesatz von 280 % für Ihre Gemeinde bedeutetMuster: Gesellschafterbeschluss zur Sitzverlegung
Die Vorlage zeigt den typischen Aufbau. Sie ist ein Anhaltspunkt für das Gespräch mit dem Notar, der den Wortlaut an Ihre Satzung anpasst.
Beschluss der Gesellschafterversammlung der [Firma] GmbH mit Sitz in [bisheriger Ort]
Die Gesellschafter [Namen] sind vollständig anwesend bzw. vertreten und verzichten auf alle Formen und Fristen der Einberufung. Sie beschließen einstimmig:
1. § [Nr.] des Gesellschaftsvertrags (Sitz) wird wie folgt neu gefasst: „Die Gesellschaft hat ihren Sitz in [neuer Ort].“
2. Die Geschäftsanschrift lautet künftig: [Straße, Hausnummer, PLZ, neuer Ort].
3. Die Geschäftsführung wird beauftragt und bevollmächtigt, die Änderungen zum Handelsregister anzumelden.
[Ort, Datum] · [Unterschriften]
Häufige Fragen
Muss ich beim Umzug innerhalb derselben Stadt den Sitz verlegen?
Nein. Bleibt der Ort aus der Satzung gleich, ändert sich nur die Geschäftsanschrift. Die wird dem Handelsregister gemeldet.
Wie lange dauert die Eintragung?
Das hängt vom Registergericht ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen, bei Gerichtswechsel eher länger.
Brauche ich für den neuen Sitz eine echte Adresse?
Ja, die Anschrift muss tatsächlich nutzbar sein, damit Post und Zustellungen die Gesellschaft erreichen. Mehr dazu im Beitrag Ladungsfähige Anschrift.
Reicht eine Virtual-Office-Adresse?
Als Geschäftsanschrift kann sie genügen, solange Zustellungen dort angenommen werden und die Gesellschaft erreichbar bleibt. Für die Gewerbesteuer zählt dagegen, wo tatsächlich geleitet und gearbeitet wird.
Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall klären Sie die Details mit Notar, Steuerberatung oder Anwaltschaft.
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