Adresse & Recht 4 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft 4. Oktober 2026

Adresse fürs Impressum, ohne Privatadresse

Wer eine Website geschäftlich betreibt, muss im Impressum eine Anschrift nennen. Die eigene Wohnung muss das nicht sein. Hier lesen Sie, was erlaubt ist und was nicht.

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Das Impressum ist Pflicht

Geschäftsmäßige Online-Angebote brauchen ein Impressum. Die Pflicht steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit Mai 2024 das frühere Telemediengesetz ablöst. Diese Angaben gehören dazu:

Pflichtangaben im Impressum
NameAnschriftE-Mail-Adressezweiter schneller KontaktwegRechtsform und Vertretungsberechtigte*Registernummer*USt-ID oder Wirtschafts-ID, falls vorhanden

* bei Gesellschaften

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Welche Anschrift verlangt wird

Das Gesetz verlangt die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG), also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach genügt nicht, ebenso wenig eine Packstation. Bei Unternehmen ist es die Geschäftsanschrift, bei einer GmbH die Adresse, die im Handelsregister steht.

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Warum die Privatadresse im Impressum ein Problem sein kann

Öffentlich auffindbar

Das Impressum wird von Suchmaschinen indexiert, Ihre Wohnadresse ist für jeden sichtbar.

Ungebetener Besuch

Kunden, Wettbewerber, aber auch Menschen, die man nicht vor der Tür haben möchte.

Werbepost

Ungefragte Post landet im privaten Briefkasten.

Wer von zu Hause arbeitet und seinen Namen zudem als Marke führt, ist besonders leicht auffindbar.

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Was erlaubt ist, wenn Sie die Privatadresse nicht nennen wollen

  • Eigenes Büro oder Coworking-Platz

    Dort sind Sie tatsächlich tätig und erreichbar.

  • Gemietete Geschäftsadresse mit Postservice

    Zulässig, wenn sie ein echter Standort ist, Ihre Post dort angenommen wird und Sie zuverlässig erreichbar bleiben.

  • Kanzlei- oder Zustelladresse mit Bevollmächtigtem

    Wenn eine andere Person Zustellungen für Sie entgegennimmt, muss sie dazu befugt sein.

  • Postfach
  • Fantasieadresse
  • Adresse, unter der Sie nicht erreichbar sind

Unzulässige Angaben können abgemahnt werden. Ob eine Konstruktion im Einzelfall genügt, klären Sie bei Zweifeln mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

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Privatadresse oder c/o-Adresse im Impressum?

Muss die Privatadresse ins Impressum? Nicht zwingend. Das Gesetz verlangt die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG), nicht die Wohnadresse. Wer eine Geschäftsadresse tatsächlich nutzt und dort erreichbar ist, nennt diese. Arbeiten Sie dagegen ausschließlich in Ihrer Wohnung und haben nur einen Briefkasten gemietet, ist Ihre Niederlassung im Zweifel die Wohnung.

Reicht eine c/o-Adresse? Das Gesetz sagt dazu nichts, die Gerichte verlangen eine Anschrift, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind. Eine c/o-Adresse kann deshalb genügen, wenn unter ihr Post und Zustellungen wirklich für Sie angenommen werden. Für das Impressum hat der Bundesgerichtshof die Frage nicht entschieden.

ImpressumEher unproblematisch
  • Geschäftsadresse, die Sie tatsächlich nutzen
  • Postannahme vor Ort, auch für Einschreiben und Zustellungen
  • Sie werden zeitnah über neue Post informiert
oder
ImpressumRiskant
  • Adresse eines Dienstleisters, der Post nur sammelt und weiterschickt
  • c/o bei einer Person, die Ihre Post nicht annehmen darf
  • Briefkasten ohne Räume und ohne Menschen vor Ort
Weiterleitung allein genügt nicht.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Adresse eines Postdienstleisters, der Sendungen nur weiterleitet, keine ladungsfähige Anschrift (BGH, 06.07.2023, V ZR 210/22). Es ging dort um eine Klage, nicht um ein Impressum. Weil aber auch fürs Impressum die Erreichbarkeit zählt, sollten Sie auf eine echte Postannahme achten. Im Zweifel fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Lösung: Geschäftsadresse statt Wohnadresse

Mit einer Firmenadresse in Taufkirchen nennen Sie im Impressum, in Rechnungen und auf der Website einen echten Standort im Landkreis München. Wir nehmen Ihre Post an und informieren Sie sofort. Die Adresse eignet sich auch für die Gewerbeanmeldung und für Gesellschaften.

Vorher im ImpressumMusterstraße 5, 81234 München
Ihre Wohnung
Nachher im ImpressumHochstr. 21-23, 82024 Taufkirchen
Geschäftsadresse mit Postservice
FAQ

Häufige Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer meine Privatadresse ins Impressum schreiben?

Nicht zwingend. Anzugeben ist die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Nutzen Sie eine Geschäftsadresse tatsächlich und sind dort erreichbar, nennen Sie diese.

Gilt die Impressumspflicht auch für kleine Seiten oder Social-Media-Profile?

Sobald Sie geschäftsmäßig auftreten, also nicht rein privat, ja. Das gilt auch für Profile bei Instagram, LinkedIn oder Facebook.

Kann ich im Impressum nur ein Postfach angeben?

Nein. Ein Postfach ist keine Anschrift im Sinne der Impressumspflicht.

Ist eine virtuelle Adresse im Impressum erlaubt?

Ja, wenn dort tatsächlich Post angenommen wird und Sie erreichbar bleiben. Eine bloße Briefkastenadresse ohne Postannahme genügt nicht.

Reicht eine c/o-Adresse im Impressum?

Sie kann genügen, wenn unter der Adresse Post und Zustellungen tatsächlich für Sie angenommen werden. Höchstrichterlich ist das fürs Impressum nicht entschieden. Eine Adresse, die Post nur weiterleitet, ist riskant.

Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall klären Sie die Details mit Notar, Steuerberatung oder Anwaltschaft.

Ihre Privatadresse bleibt privat

Geschäftsadresse für Impressum, Rechnungen und Gewerbeanmeldung in Taufkirchen.

  • Für Impressum, Rechnungen und Gewerbeanmeldung
  • Postannahme mit sofortiger Benachrichtigung
  • Auch für GmbH und UG im Handelsregister

Fragen zur Adresse?

Salvatore Piciocchi, Geschäftsführer

Telefon+49 (0) 89 244 15670 E-Mailinfo@diloh-space.de Beratung anfragen