Coworking statt Homeoffice: Kosten steuerlich absetzen?
Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale oder ein Platz im Coworking-Space: Für Selbstständige und Angestellte gelten unterschiedliche Regeln. Hier steht, was absetzbar ist, mit einem Rechenbeispiel. Stand der Regeln: Oktober 2026.
Drei Wege im Überblick
| Option | Absetzbar | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Homeoffice-Tagespauschale | 6 € je Tag, max. 1.260 € im Jahr | Arbeit in der Wohnung, kein eigenes Arbeitszimmer nötig |
| Häusliches Arbeitszimmer | Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 € | Eigener abgeschlossener Raum, strenge Nutzungsvoraussetzungen |
| Coworking-Arbeitsplatz | Die tatsächlichen Kosten | Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung, beruflich veranlasst |
Die ersten beiden Wege sind in ihrer Höhe gedeckelt, bei Coworking setzen Sie die tatsächlichen Kosten an. Das kann sich vor allem bei regelmäßiger Nutzung rechnen.
Für Selbstständige und Unternehmer
Wer selbstständig ist oder eine GmbH führt, kann die Miete für einen Coworking-Platz in der Regel als Betriebsausgabe ansetzen. Bei Regelbesteuerung ist die ausgewiesene Umsatzsteuer meist als Vorsteuer abziehbar. Eine Pauschale gibt es nicht, es zählt die Rechnung.
- Rechnung auf die Firma
Der Vertrag und die Rechnung lauten auf Ihr Unternehmen, nicht auf Sie privat.
- Beruflicher Zweck
Der Arbeitsplatz wird für Ihre betriebliche Tätigkeit genutzt und das lässt sich belegen.
- Nachweis
Rechnung, Zahlung und Vertrag aufbewahren.
Für Angestellte
Angestellte können Kosten für einen außerhäuslichen Arbeitsplatz unter Umständen als Werbungskosten ansetzen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Ausgaben beruflich veranlasst sind und ob der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz bereitstellt. Zusammen mit den übrigen Werbungskosten müssen sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigen, damit sie sich auswirken.
Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten für Coworking ganz oder teilweise oder stellen den Platz selbst. Das ist für Angestellte meist günstiger als jede Steuererstattung.
Rechenbeispiel: Selbstständige im Homeoffice oder Coworking
Eine Beraterin arbeitet an 210 Tagen im Jahr. Ihr persönlicher Grenzsteuersatz beträgt 35 %. Sie vergleicht Homeoffice-Pauschale und festen Schreibtisch bei DILOH/SPACE (499 € netto im Monat).
| Position | Homeoffice | Fester Schreibtisch |
|---|---|---|
| Absetzbarer Betrag im Jahr | 1.260 € | 5.988 € |
| Steuerersparnis bei 35 % | rund 441 € | rund 2.096 € |
| Echte Kosten im Jahr | 0 € | 5.988 € |
| Kosten nach Steuerersparnis | –441 € (Ersparnis) | rund 3.892 € |
Der Schreibtisch kostet also netto nach Steuer rund 3.900 € im Jahr. Dafür erhalten Sie Arbeitsplatz, Besprechungsmöglichkeit, Postservice und eine Firmenadresse. Ob sich das rechnet, entscheidet nicht die Steuer, sondern der Nutzen für Ihre Arbeit. Die Steuer senkt nur den Preis.
Ein Hinweis zur Betriebsstätte
Wer regelmäßig an einem festen Coworking-Platz arbeitet, kann dort eine Betriebsstätte begründen. Das wirkt sich auf Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer aus. Mehr dazu lesen Sie in Gewerbeanmeldung mit Geschäftsadresse.
Häufige Fragen
Kann ich Coworking als Selbstständige komplett absetzen?
In der Regel ja, als Betriebsausgabe, wenn der Arbeitsplatz beruflich genutzt wird und die Rechnung auf Ihr Unternehmen lautet.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Coworking kombinieren?
Die Pauschale gilt für Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten. Für Tage im Coworking-Space setzen Sie die tatsächlichen Kosten an, nicht zusätzlich die Pauschale. Die genaue Abgrenzung klärt Ihre Steuerberatung.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
6 € für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, höchstens 210 Tage und damit 1.260 € im Jahr.
Gelten die Regeln auch für 2027?
Der Gesetzgeber hat die Regeln in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Prüfen Sie den Stand für das jeweilige Steuerjahr bei Ihrer Steuerberatung.
Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall klären Sie die Details mit Notar, Steuerberatung oder Anwaltschaft.
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Salvatore Piciocchi, Geschäftsführer
Telefon+49 (0) 89 244 15670 E-Mailinfo@diloh-space.de Beratung anfragen