Gewerbesteuer-Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten
Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, teilt das Finanzamt die Gewerbesteuer auf diese Gemeinden auf. Maßstab sind die Arbeitslöhne. Das Beispiel zeigt, was das mit Hebesätzen von 280 % ab 2027 bedeutet.
Wann zerlegt wird
Das Finanzamt setzt für das Unternehmen einen einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag fest: Gewerbeertrag mal Steuermesszahl von 3,5 %. Unterhält das Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird dieser Messbetrag zerlegt (§ 28 GewStG). Jede Gemeinde erhält ihren Anteil und wendet darauf ihren eigenen Hebesatz an.
Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Wer nur eine Anschrift mietet, ohne dort zu arbeiten, begründet damit in der Regel keine Betriebsstätte.
Maßstab: die Arbeitslöhne
Zerlegt wird nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne, die in den jeweiligen Betriebsstätten gezahlt werden (§ 29 GewStG). Zu den Arbeitslöhnen zählen im Wesentlichen die Bruttolöhne der Beschäftigten. Wie Geschäftsführergehälter und Mitarbeiter im Homeoffice zugeordnet werden, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.
Rechenbeispiel: Sitz in Taufkirchen, Mitarbeiter in München
Eine GmbH hat einen Gewerbeertrag von 200.000 €. Daraus ergibt sich ein Messbetrag von 7.000 € (3,5 %). Ein Teil der Beschäftigten arbeitet in Taufkirchen, ein Teil in einer Betriebsstätte in München. Hebesätze 2027: Taufkirchen mindestens 280 %, München 490 %.
| Betriebsstätte | Lohnanteil | Messbetrag | Hebesatz | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Taufkirchen | 60 % | 4.200 € | 280 % | 11.760 € |
| München | 40 % | 2.800 € | 490 % | 13.720 € |
| Summe | 100 % | 7.000 € | 25.480 € |
Zum Vergleich: Läge alles in Taufkirchen, wären es 19.600 €, läge alles in München, wären es 34.300 €. Die Steuer sinkt also mit dem Anteil der Löhne, die in der günstigeren Gemeinde anfallen. Der Zahlenvergleich ist vereinfacht; Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht berücksichtigt.
Was das für Firmen mit Sitz in Taufkirchen heißt
- Arbeitsplätze zählen
Nicht die Adresse im Handelsregister, sondern der Ort, an dem Beschäftigte tatsächlich arbeiten, bestimmt den Gewerbesteueranteil.
- Ab 2027 weniger Spielraum
Mit dem Mindesthebesatz von 280 % entfällt der Vorteil sehr niedriger Hebesätze. Der Abstand zu München bleibt aber groß.
- Bei Homeoffice genau hinsehen
Wo Mitarbeiter im Homeoffice zugeordnet werden, kann den Zerlegungsanteil verschieben. Das gehört in die Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wer macht die Zerlegung?
Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest und erlässt den Zerlegungsbescheid. Die Gemeinden berechnen daraus die Steuer.
Nach welchem Maßstab wird zerlegt?
In der Regel nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne in den Betriebsstätten (§ 29 GewStG). Für einzelne Fälle gelten Sonderregeln.
Gilt das auch bei einer reinen Firmenadresse?
Eine Adresse ohne Betriebsstätte begründet keinen Zerlegungsanteil. Entscheidend ist, wo tatsächlich gearbeitet wird.
Ist das Rechenbeispiel verbindlich?
Nein, es ist vereinfacht und zeigt nur das Prinzip. Ihre Steuerberatung rechnet mit Ihren Zahlen.
Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall klären Sie die Details mit Notar, Steuerberatung oder Anwaltschaft.
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